kommunale Leitungsnetze
Die Studie des Wuppertal-Instituts zur Rekommunalisierung der Energieversorung [01] vom September 2013 enthält wertvolle Fakten, aus den Grundsatzüberlegungen für unsere künftige Lokalentwicklung abgeleitet werden können. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass das Institut / die Autoren auf Grund Ihres Auftragsverhältnisses der Politik verpflichtet und somit in staatlicher Abhängigkeit sind. Denn, die Autoren vertreten die Meinung, die Kommunen müssten die Vergabe der Strom- und Gaskonzession immer ausschreiben.
Ausschreibung führt zur Privatisierung!
Vor 2010 war es selbstverständlich, dass die Kommune die Konzession ohne Ausschreibung auf einen eigenen Betrieb übertragen kann (Inhouse). Die neue Lehre der Ausschreibung wird erst vertreten, nach-
dem Ende 2010 die Bundesnetzagentur und die Kartellämter mit den Energiekonzernen hinter sich (!) den Kommunen entsprechende Vorgaben gemacht haben. Ein Leitfaden stoppt die Rekommunalisierungswelle und beide Ämter greifen somit illegal in den öffentlich-rechtlichen Raum ein. [02]
Im Energiebereich könnten wir die Machtverhältnisse ändern, wenn wir die Ausschreibung stoppen können. Dann würden Bürgerbegehren anerkannt, wir können von unten arbeiten. Bürgerbegehren und Bürger-
entscheide in Berlin und Hamburg als Teil unserer Gesellschaft beweisen die Funktion der Demokratie bis zu dem Punkt, wo der Stärkere durch die Beteiligung am Wettbewerb die Ausschreibung gewinnt. Prof. Hellerman, Lehrstuhl für Recht an der UNI Bielefeld fasst in seinem Gutachten [03] zusammen, dass Inhouse von Strom- und Gaskonzessionen verfassungsgeschützt sind.
[01] | Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH (Sept. 2013): Sondierungsstudie "Stadtwerke-Neugründungen und Rekommunalisierungen: Energieversorgung in kommunaler Verantwortung - Bewertung der 10 wichtigsten Ziele und deren Erreichbarkeit" epub.wupperinst.org/frontdoor/index/index/docId/5040 |
[02] | Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers stuttgarter-manifest.de/files/Leitfaden_BNetzA.pdf |
[03] | Prof. Dr. Johannes Hellermann, Universität Bielefeld im Auftrag des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V (Januar 2013): Rechtsgutachten „Zulässige Kriterien im Rahmen der gemeindlichen Entscheidung über die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen - Möglichkeiten der Wahrung kommunaler Interessen und Spielräume in dem Verfahren der Konzessionsvergabe“ http://www.stuttgarter-manifest.de/files/VKU_Hellermann_Gutachten_Konzessionsvergabe.pdf |
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